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Fluggebiet / FBO - Herchen Höhenweg

Eckdaten:

Talort: HERCHEN
Höhe Startplatz über NN: 183 m
Höhe Landeplatz: 101 m
Höhenunterschied: 82 m
Startrichtung: Ost bis Südost (80° bis 120°)
Luftraumhöhenbeschränkung: 2500 ft MSL
Flugberechtigung Gleitsegel: A-Schein
Hängegleiter: nein

 

Zulassung

  • Zugelassenes Fluggelände für Gleitsegel.
  • Das Flugbetriebsgelände liegt ca.10 km östlich der Kontrollzone (Luftraum D) des Verkehrsflughafens Köln/Bonn. Der Luftraum C beginnt ab 2500 ft MSL. Einflüge in Luftraum D und C sind ohne Verkehrsfreigabe untersagt. Des Weiteren sind die 
    Sichtflugmindestbedingungen für die Lufträume G und E zu beachten. 
  • Östlich des Geländes liegt unweit das "VOR COLA", mit entsprechendem Flugverkehr auch unterhalb des Luftraumes C ist zu rechnen. 
  • Das Überfliegen der Wohnhäuser in geringer Höhe ist nicht erlaubt.
  • Piloten benötigen mindestens den beschränkten Luftfahrerschein (A-Schein).
  • Ausländische Piloten benötigen eine entsprechend anerkannte Fluglizenz.
  • Alle Piloten benötigen eine gültige Haftpflichtversicherung.

 

 

Landeplatz:

  • Ein Windsack kennzeichnet die zugelassene Landewiese. Außenlandung vermeiden!
  • Die Sieg ist mit ausreichend Höhe zu überfliegen, der Abflug zum Landeplatz hat rechtzeitig zu erfolgen.
  • Bei Landung im Gebiet der Siegaue ist mit Verwirbelungen durch Bäume zu rechnen.
    Nach der Landung hat sich der Pilot mit seinem Gerät unverzüglich aus dem Landebereich zu entfernen. Der Schirm ist am Zaun entlang des Weges einzupacken.
  • Die angrenzenden Grundstücke im Bereich der Landewiese sind unbedingt zu meiden.
  • Beim Durchfahren der Wohngebiete ist das Tempolimit von 30 km/h einzuhalten.

 

Startplatz:

  • Der Startplatz ist eine Waldschneise. Bei seitlichen Winden ist eine mögliche Leebildung zu beachten, hierdurch besteht erhöhte Gefahr von Baumlandungen. Unbedingt beide Windfähnchen vor dem Startplatz und andere lokale Anzeiger beobachten.
  • Alle anwesenden Piloten, insbesondere der startende Pilot und der Startleiter, haben darauf zu achten, dass sich beim Start keine unbefugten Personen auf dem Startgelände befinden.
  • Bei Betrieb ist der Startraum nur mit flugfertiger Ausrüstung zu betreten.
  • Kein Flugbetrieb bei Hochwasser der Sieg.

 

Auffahrt und Fußweg zum Startplatz:

  • Die Transportfahrt darf nur über öffentliche Straßen und Wege erfolgen, sowie über den abzweigenden Weg von der Herchener Straße zum Startplatz. Grundsätzlich ist es gestattet mit dem Wagen zum Startplatz zu fahren, um dort auszuladen. Nach dem Entladen ist das Fahrzeug unverzüglich auf einem öffentlichen Parkplatz abzustellen.
  • Im Interesse unseres Sports möchten wir an alle appellieren, den Weg durch den Wald möglichst ohne Fahrzeug zurückzulegen, da der Weg zum Startplatz von Wanderern frequentiert wird.
  • Der Verkehr auf den Wirtschafts- und Forstwegen hat Vorrang und darf nicht behindert werden.
  • Es gibt einen Fußweg (ca. 20 Min. Gehzeit) vom Landeplatz zum Startplatz. Die Wegbeschreibung erfolgt bei der Geländeeinweisung.

 

Geländenutzung - Startgeld:

  • Für alle Piloten ist vor dem Erstflug eine Einweisung durch den Geländehalter verpflichtend.
  • Außerdem ist jeder Gastpilot verpflichtet, sich vor der ersten Nutzung des Fluggeländes zu registrieren. Folgende Daten sind per Email an den Vorstand zu senden:
    Vorname, Name | Adresse | Handy-Nummer | Email-Adresse | Pilotenlizenz-Nr.
  • Gastpiloten notieren sich bitte die Anzahl der Flugtage mit Datum und überweisen Ende Dezember den Betrag für das Startgeld. Die Höhe des Startgeldes pro Tag ist in der Vereinsordnung nachzulesen. Das Startgeld ist in der Höhe einer Jahresgästekarte begrenzt. Registrierte Piloten erhalten im Dezember eine entsprechende Mail mit der Bankverbindung.
  • Flugschüler, die unter Aufsicht einer Flugschule fliegen, müssen sich nicht registrieren, es sei denn, sie fliegen alleine mit Flugauftrag. Das Startgeld ist an die Flugschule zu zahlen, diese rechnet mit dem Geländehalter ab.
  • Bei starkem Andrang haben Vereinsmitglieder Vorrang vor Gästen.
  • Der Startleiter ist berechtigt, jederzeit den Flugbetrieb einzustellen sowie ggf. Startverbot für einzelne Piloten auszusprechen.

 

Tandemflüge:

  • Tandemflüge sind nur mit Zustimmung des Geländehalters erlaubt!

 

Rettungsinfo:

  • Verhalten bei Flugunfällen: Unter "Fluggebiet" stehen weitere Informationen bereit.
  • Unfälle mit Personen- und /oder Sachschaden sind der Polizei und dem Vorstand zu melden.

 

Bitte haltet Euch an diese Regeln.

FBO - Herchen Höhenweg download