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Fluggebiet / FBO - Hohe Hardt

Eckdaten:

Talort: MORSBACH
Höhe Startplatz über NN: 329 m
Höhe Landeplatz: 204 m
Höhenunterschied: 125 m
Startrichtung: 15°
Luftraumhöhenbeschränkung: 4500 ft / 6500 ft MSL
Flugberechtigung Gleitsegel: A-Schein
Hängegleiter: A-Schein

 

Zulassung

  • Zugelassenes Fluggelände für Hängegleiter und Gleitsegel.
  • Deutsche Piloten benötigen den beschränkten oder unbeschränkten Luftfahrerschein (A- oder B-Schein) oder den Österreichischen Sonderpilotenschein sowie eine gültige Haftpflichtversicherung.
  • Ausländische Piloten benötigen eine gültige und anerkannte Fluglizenz und eine Haftpflichtversicherung.

 

 

Landeplatz:

  • Der Landeplatz ist der Festplatz der Gemeinde Morsbach direkt unterhalb des Fluggeländes. Die Belange der Gemeinde haben jedoch Vorrang (Festveranstaltungen).
  • Vorsicht! Bei stärkerem Wind ist mit Leeturbulenzen über dem Landeplatz zu rechnen.
  • Toplandemöglichkeit: Bei ausreichender Startüberhöhung kann im Bereich des Startplatzes wieder eingelandet werden. Es ist darauf zu achten, dass gepflanzte Bäume und Sträucher nicht beschädigt werden.
  • Die Landevolte ist bei westlichen Winden rechts und bei östlichen Winden links herum zu fliegen.
  • Achtung: Der Landeplatz ist recht kurz für Drachenflieger!

 

Startplatz:

  • Der Startplatz befindet sich unterhalb des Aussichtsturms an der Hangkante.
  • Die im Bereich der Startplatzes gepflanzten Wacholdersträucher dürfen nicht beschädigt werden.
  • Bei Betrieb ist der Startraum nur mit flugfertiger Ausrüstung zu betreten.
  • Bei Windgeschwindigkeiten von über 25 km/h herrscht Flugverbot.

 

Auffahrt und Fußweg:

  • Zur Auffahrt sind Fahrgemeinschaften zu bilden. Nach der Tankstelle rechts abbiegen und in Richtung Alzen fahren. Auf der Höhe nach 1,5 km rechts abbiegen und der Beschilderung "Zum Aussichtsturm" folgen. Parken bitte auf dem Parkplatz vor dem Wald.
  • Das Fahren zum Startplatz durch den Wald ist nur für Drachenflieger zum Entladen der Drachen erlaubt. Hierfür ist bei der Gemeinde Morsbach bzw. beim Forstamt Waldbröl eine Erlaubnis zum Befahren des Waldweges einzuholen.
  • Das Parken und Campieren am Startplatz ist verboten.
  • Es gibt einen Fußweg (ca. 15 – 20 Min. Gehzeit) vom Landeplatz zum Startplatz. Die erfolgt Wegbeschreibung durch den Geländehalter.

 

Schulung:

  • Zugelassen für Gleitschirm A-Schein Schulung, allerdings laut Gutachten nicht für die ersten 20 Höhenfluge.
  • Flugschulen benötigen bei erster Nutzung eine Einweisung durch den Geländehalter.

 

Geländenutzung - Startgeld:

  • Für alle Piloten ist vor dem Erstflug eine Einweisung durch den Geländehalter verpflichtend.
  • Außerdem ist jeder Gastpilot verpflichtet, sich vor der ersten Nutzung des Fluggeländes zu registrieren. Folgende Daten sind per Email an den Vorstand zu senden:
    Vorname, Name | Adresse | Handy-Nummer | Email-Adresse | Pilotenlizenz-Nr.
  • Gastpiloten notieren sich bitte die Anzahl der Flugtage mit Datum und überweisen Ende Dezember den Betrag für das Startgeld. Die Höhe des Startgeldes pro Tag ist in der Vereinsordnung nachzulesen. Das Startgeld ist in der Höhe einer Jahresgästekarte begrenzt. Registrierte Piloten erhalten im Dezember eine entsprechende Mail mit der Bankverbindung.
  • Flugschüler, die unter Aufsicht einer Flugschule fliegen, müssen sich nicht registrieren, es sei denn, sie fliegen alleine mit Flugauftrag. Das Startgeld ist an die Flugschule zu zahlen, diese rechnet mit dem Geländehalter ab.
  • Bei starkem Andrang haben Vereinsmitglieder Vorrang vor Gästen.
  • Der Startleiter ist berechtigt, jederzeit den Flugbetrieb einzustellen sowie ggf. Startverbot für einzelne Piloten auszusprechen.

 

Tandemflüge:

  • Tandemflüge sind nur mit Zustimmung des Geländehalters erlaubt!

 

Rettungsinfo:

  • Verhalten bei Flugunfällen: Unter "Fluggebiet" stehen weitere Informationen bereit.
  • Unfälle mit Personen- und /oder Sachschaden sind der Polizei und dem Vorstand zu melden.

 

Bitte haltet Euch an diese Regeln.

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