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Fluggebiet / FBO - Stachelhardt

FLUGBETRIEBSORDNUNG (FBO)

Höhe Startplatz: 210 m
Fluggebiet Höhenunterschied: 130 m
Startrichtung: Südwest bis Südost
Luftraumhöhenbeschränkung: 2500 ft MSL
Flugberechtigungen für Gleitschirme: B-Schein
Verantwortlicher Club: Delta-Club Rheinland e.V
 

  • Landeplatz:
    Landungen haben auf den zugelassenen Landewiesen zu erfolgen. Die angrenzenden Grundstücke im Bereich der Landewiese sind Nutzacker Sie bringen bei Betreten Beschwerden der Eigentümer und evtl. Schadenersatzforderungen mit sich. Nach der Landung hat sich der Pilot mit seinem Gerät unverzüglich aus dem Landegebiet zu entfernen. Ein Windsack befindet sich auf dem Landefeld!
  • Weg zum Startplatz: 
    Der Transport darf nur über öffentliche Straßen und Wege, also nicht über Wald- und Wirtschaftswege, erfolgen. Von uns Drachen- und Gleitschirmfliegern wird äußerst rücksichtsvolles Fahrverhalten verlangt, insbesondere beim Durchfahren der Ortschaften Bülgenauel, Merten, Honscheid. 30 km/h sind in Ortschaften, die häufig von uns allein mehrfach am Tage durchfahren werden, einzuhalten.
  • Startplatz:
    Bei Südost- und Südwest-Wind eine mögliche Leebildung vor der Rampe beachten. Hierdurch erhöhte Gefahr von Baumlandungen. Beide Windfähnchen vor der Rampe beachten. Alle anwesenden Piloten, insbesondere der startende Pilot und der Startleiter, haben darauf zu achten, dass sich beim Start keine Personen auf dem Aussichtsplateau befinden.
  • Flug: 
    Das Flugbetriebsgelände liegt unmittelbar in der Nähe der Kontrollzone (Luftraum D) und unterhalb der Abflugroute der RWY 140 des Verkehrsflughafens Köln/Bonn. Der Luftraum C beginnt ab 2500 ft MSL. Des weiteren sind die Sichtflugmindestbedingungen für die Lufträume G und E zu beachten. Das Überfliegen der Ferienhaussiedlung ist nicht erlaubt. Bei Landung in der Siegaue ist mit Verwirbelungen durch den Damm zu rechnen.
  • Fluggerät: 
    Das Fluggerät muss den gesetzlichen Bestimmungen (Gütesiegel) entsprechen.
  • Flugberechtigung: 
    Für Hängegleiter ist mindestens der beschränkte Luftfahrerschein (A-Schein) erforderlich. Für Gleitsegel mindestens der unbeschränkte Luftfahrerschein (B-Schein) erforderlich. Flugberechtigt ist jedes Clubmitglied sowie jeder Gast, der im Besitz einer Tages- oder Jahresgästekarte ist. Bei starkem Andrang haben Clubmitglieder Vorrang vor Gästen. Der Startleiter ist berechtigt, jederzeit den Flugbetrieb einzustellen sowie ggf. Startverbot für einzelne Piloten auszusprechen.
  • Anmeldung für Gastflieger: 
    Gastflieger melden sich unaufgefordert beim jeweiligen Startleiter oder bei einem Vereinsmitglied unter Vorlage ihrer Befähigungsnachweise und ihrer Haftpflichtversicherung. Bei Erstflügen tragen sich Gastflieger mit ihren Daten in das Flugbuch des Startleiters ein und erkennen durch ihre Unterschrift die Flugbetriebsordnung an. Gastflieger dürfen nur in Anwesenheit und nach Einweisung eines Vereinsmitgliedes starten.
  • Gebühren:
    Als Gebühr für die Tagesmitgliedschaft sind € 5,00 zu zahlen. Der Preis für die Jahresmitgliedschaft ist beim Startleiter zu erfragen.
  • Start: 
    Der Start erfolgt grundsätzlich auf eigene Gefahr. Bei Fehlstart oder Baumlandung ruht der Flugbetrieb solange, bis der Pilot geborgen ist.
  • Sonstige Hinweise: 
    - Bei Hochwasser der Sieg kein Flugbetrieb. Flugbetrieb nur ab 1 Std. nach Sonnenaufgang, frühestens 8.00 Uhr bis Std. vor Sonnenuntergang, spätestens 21.00 Uhr.
    - Der Verkehr auf den Wirtschafts- und Forstwegen hat Vorrang und darf nicht behindert werden.
    - Jeder Pilot hat eine Rettungsschnur mitzuführen.
    - Beschädigungen aller Art, insbesondere Beschädigungen bei Baumlandungen, sind dem Vorstand zu melden.
    - Wenn nach einer Baumlandung das Gerät noch längere Zeit im Baum belassen wird, ist dies der Polizeistation Hennef mitzuteilen, um weitere Rückfragen zu vermeiden.
    - Das Parken auf dem vereinseigenen Parkplatz am Start ist den Clubmitgliedern vorbehalten. Im Normalfalle soll rückwärts eingeparkt werden, damit das Drachenende, das über das Fahrzeug hinausragt, nicht das Rangieren der übrigen Fahrzeuge behindert.
    - Gäste werden gebeten den Parkplatz am Wirtschaftsweg vor dem Schlagbaum zu benutzen.
  • Rettungsinfo:
    Unfälle mit Personen- und/oder Sachschaden sind der Polizei und dem Vorstand zu melden. Ansprechpartner ist der 1. Vorsitende. Erste-Hilfe-Material befindet sich am Startplatz im Startleiterfahrzeug, Seil und Säge am Startplatz bzw. bei Bauer Brambach, 1. Haus rechts in Honscheid.

    Notarzt: 112
    Polizei: 110


Die Existenz unseres Fluggeländes ist allein vom Wohlwollen der Gemeinden, der Naturschutzbehörden und des Luftfahrtamtes abhängig. Bitte haltet Euch darum an diese vorstehenden Regeln.


Bülgenauel, im Oktober 2010
Der Vorstand

 

Letzte Änderung 12.10.2010 download

Ergänzung vom 22.01.2011, laut Beschluss der Vorstandssitzung

  • Tandemflüge  
    Tandemflüge sind grundsätzlich verboten!
    Ausnahmegenehmigung nur für eingewiesene Verinsmitglieder.